Informationen zur DatenerhebungRehabilitationssport (§64 SGB IX)

Informationen zur Datenerhebung und Datenweitergabe zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport (§64 SGB IX)

Folgende Daten werden durch den Polizeisportverein Flensburg e.V. zum Zweck der inhaltlichen Gestaltung und Verwaltung der Übungseinheiten an die zugeordnete Übungsleitung sowie ggf. an den betreuenden Arzt des Vereins weitergegeben sowie zur allgemeinen Verwaltung, der Abrechnung des ärztlich verordneten Rehabilitationssport und ggf. der Meldung bei einer Unfallversicherung an die entsprechenden beauftragten Personen des Vereins weitergegeben. Im Rahmen der Abrechnung werden diese Daten an ein Abrechnungszentrum, welches eine Abrechnung gemäß §302SGB V durchführt und/oder an den jeweiligen Rehabilitationsträger nach §6 SGB IX übermittelt.

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
  • Rehabilitationsträger (Krankenkasse)
  • Versicherten-Nr. und –Status
  • Verordnender Arzt
  • Verordnungsrelevante Diagnose(n), ggf. Nebendiagnosen
  • Empfohlene Anzahl der wöchentlichen Übungseinheiten
  • Daten der Anwesenheit bei Übungseinheiten
  • relevante Informationen aus dem Beratungsgespräch

Ansprechpartner zum Datenschutz

Datenschutzbeauftragte Person des Vereins ist Birgit Quäck, erreichbar am Montag zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr und am  Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils zwischen 09.30 Uhr und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0461-51990.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages nach Artikel 6, Absatz 1b der EU-DSGVO.

Dauer der Speicherung

Die abrechnungsrelevanten personenbezogenen Daten (inkl. Gesundheitsdaten) werden maximal bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für steuerrechtlich relevante Buchungsbelege aufbewahrt. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Mitgliederverwaltung 10 Jahre lang aufbewahrt.

Ihnen stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • das Recht auf Datenübertragung nach Artikel 20 DSGVO
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO sowie
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Ein Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen.